Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge,
Dienstleistungen und Angebote von SkyLeis – Immobilienfotografie Elbland, Inhaber Matthias Leis, Buschweg
20, 01640 Coswig (nachfolgend „Auftragnehmer“), die mit gewerblichen Kunden (insb. Immobilienmaklern,
Unternehmen, nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
werden nicht anerkannt.

§ 1 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Luftbildfotografie, Videoproduktion und visuellen
    Immobiliendokumentation mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen) sowie die anschließende digitale
    Nachbearbeitung des Bildmaterials.
  2. Der genaue Leistungsumfang sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw.
    der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
  3. Die Leistungen des Auftragnehmers stellen eine urheberrechtliche Schöpfung als Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs.
    1 Nr. 5 UrhG dar.

§ 2 Flugbedingungen, Wetter & Absagen

  1. Die Durchführung von Drohnenflügen ist stark witterungsabhängig. Bei widrigen Wetterverhältnissen (insb. starker Wind, Regen, Schneefall, Frost oder schlechte Sichtverhältnisse), die einen sicheren Flug gefährden oder die technische Mindestqualität der Aufnahmen unmöglich machen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Flugtermin abzusagen oder zu verschieben.
  2. Die Entscheidung über die Flugfähigkeit und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen vor Ort liegt ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen des Drohnenpiloten (Auftragnehmer).
  3. Wird ein Flugtermin aus Wettergründen oder aufgrund unvorhersehbarer technischer Sicherheitsrisiken durch den Auftragnehmer abgesagt, wird zeitnah ein kostenloser Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (z. B. wegen Verzögerungen bei der Exposé-Erstellung) sind ausgeschlossen.

§ 3 Mitwirkungspflegen des Auftraggebers & Rechtliche Zulässigkeit

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin freier Zugang zum Aufnahmeobjekt gewährt wird und alle notwendigen Vorbereitungen am Objekt (z. B. Reinigung, Entfernung störender Fahrzeuge, Absprache mit Mietern/Eigentümern) getroffen wurden.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die Luftaufnahmen des Objekts in Auftrag zu geben. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (insb. des Immobilieneigentümers oder von Mietern) frei, die aus einer fehlenden Berechtigung zur Durchführung der Aufnahmen resultieren.
  3. Überflug von Nachbargrundstücken: Sollte für die Erstellung der vereinbarten Perspektiven das Überfliegen oder die bildliche Erfassung von Nachbargrundstücken zwingend notwendig sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vorherige Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn einzuholen. Der Auftragnehmer haftet nicht für zivilrechtliche Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche von Nachbarn, wenn der Auftraggeber diese Aufklärungspflicht verletzt hat.

§ 4 Urheberrecht & Nutzungsrechte

  1. Das Urheberrecht an den erstellten Lichtbildern und Videos steht ausschließlich dem Auftragnehmer (Matthias Leis / SkyLeis) zu.
  2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Bild- und Videodateien für den vereinbarten Zweck (z. B. die Vermarktung der Immobilie auf Online-Portalen, der eigenen Website und in gedruckten Exposés).
  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (z. B. andere Makler, nachfolgende Käufer, Handwerker) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
  4. Eigenwerbung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der eigenen Betriebskommunikation, als Referenz auf der eigenen Website (skyleis.de) sowie auf geschäftlichen Social-Media-Kanälen zu nutzen, sofern dem keine ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 5 Vergütung, Kleinunternehmerstatus & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Da der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG anwendet, wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise (Netto gleich Brutto).
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
  3. Bei kostenlosen Probe- oder Kennenlern-Aktionen wird eine Rechnung über 0,00 € als Leistungsnachweis ausgestellt. Auch für diese Aktions-Aufnahmen gelten die Bestimmungen dieser AGB vollumfänglich.

§ 6 Gewährleistung & Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese durch eine vom Auftragnehmer abgeschlossene gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
  2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten sowie für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  3. Mängelrügen bezüglich der gestalterischen Ausführung oder der Bildbearbeitung müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung des Bildmaterials schriftlich geltend gemacht werden. Danach gilt das Werk als geschmacks- und qualitätstechnisch mängelfrei abgenommen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Coswig) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.